Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 23.07.1997 (3 StR 324/97)

   

Kurzleitsatz:
Beim minder schweren Fall muß die Gesamtwürdigung zunächst ohne den vertypten Milderungsgrund (hier: § 21 StGB) vorgenommen werden; er...


Relevante Normen:
StGB § 21, § 250;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang