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| Rechtsprechung: OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 23.02.1994 (1 K 14/92) | | | | Kurzleitsatz: 1. Nichtigkeit einer Landschaftsschutzverordnung wegen Mängeln bei der Verkündung und fehlender Verkündung und Archivierung einer in Bezug genommenen Landkarte.2. Eine Landschaftsschutzverordnung muß so genau gefaßt sein, daß jedermann den räumlichen Geltungsbereich hinreichend sicher feststellen kann. Dies ist nicht gewährleistet, wenn im Zusammenhang bebaute Ortsteile und ausgewiesene Baugebiete ausgenommen werden, ohne daß insoweit eine dokumentierte nachvollziehbare Bestandsaufnahme existiert.3. Eine &q...
Relevante Normen: GG Art. 20 Abs. 2; LSchVOLSchVO (SH) § 1 Abs. 1, § 6;
Fundstellen dieser Entscheidung: BauR 1994, 359
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