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| Rechtsprechung: VGH Bayern - Urteil vom 21.04.1994 (14 B 91.2422) | | | | Kurzleitsatz: Wird im Außenbereich 12 Meter neben einem dort schon länger befindlichen Jägerhaus eine zerfallene Kapelle wiedererrichtet und zu religiösen Zwecken genutzt, so ist es bauplanungs- und immissionsschutzrechtlich zwar zulässig, daß diese mit einem Geläut versehen wird; das Läuten ist jedoch auf die Zeiten des Gottesdienstes zu beschränken.
Relevante Normen: BBauG § 35; BlmSchG § 22 Abs. 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: BauR 1995, 77
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