Rechtsprechung:
VGH Bayern - Beschluß vom 20.05.1996 (2 CS 69.1175)

   

Kurzleitsatz:
In einem allgemeinen Wohngebiet ist die Errichtung einer DRK-Rettungswache zulässig. Soweit Notfalleinsätze unter Einsatz von Sondersignalen wahrscheinlich sind, muß dies als sozialadäquat hingenommen werden.


Relevante Normen:
BauNVO § 4 Abs. 1, 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BauR 1996, 818

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