Rechtsprechung:
VGH Bayern - Urteil vom 09.08.1994 (20 B 92.3893)

   

Kurzleitsatz:
»Die Genehmigungsfrist gem. § 6 Abs. 4 S. 1 BauGB beginnt mit Eingang des Genehmigungsantrags bei der höheren Verwaltungsbehörde zu laufen, auch wenn dieser über die Landratsämter vorzulegen ist.«


Relevante Normen:
BauGB § 6 Abs. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ZfBR 1995, 111

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang