Rechtsprechung:
VGH Bayern - Beschluß vom 22.11.1994 (20 CS 94.2535)

   

Kurzleitsatz:
»Der Abwehranspruch des Eigentümers einer Hofstelle im Außenbereich gegen landwirtschaftliche Immissionen aus einem Nachbargrundstück (hier: Schafhaltung) ist beschränkt durch die eigene Vorbelastung. Die VDI-Richtlinie 3471 kann zur Bestimmung des Abstandes lediglich Anhaltspunkte bieten. «


Relevante Normen:
BauGB § 35;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ZfBR 1995, 224

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