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| Rechtsprechung: VGH Bayern - Beschluß vom 21.10.1996 (20 CS 96.1561; 20 CS 96.3334) | | | | Kurzleitsatz: »1. Zur Frage, ob die Verweisung eines Bebauungsplans auf die 4. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Unzulässigkeit genehmigungsbedürftiger Betriebe im Gewerbegebiet) als statische oder dynamische Verweisung zu verstehen ist.2. Im Regelfall senkt sich der zulässige Störungsgrad im Gewerbegebiet nicht nach § 15 Abs.1 S. 2 BauNVO zugunsten eines angesiedelten besonders störanfälligen Betriebes.«
Relevante Normen: 4. BlmSchV (1993) Anhang 4; BauNVO §§ 1, 15; VwGO § 80 Abs. 5, § 80a;
Fundstellen dieser Entscheidung: BauR 1997, 84
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