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| Rechtsprechung: BVerwG - Beschluß vom 21.08.1991 (4 B 20.91) | | | | Kurzleitsatz: »Die Bindungswirkung einer aus der Grundlage eines Bebauungsplans erteilten Teilungsgenehmigung hängt nicht generell von der Wirksamkeit des Bebauungsplans ab. Das schließt nicht aus, daß eine (bestandskräftige) Teilungsgenehmigung im Einzelfall eine derartige Verknüpfung vornimmt.«
Relevante Normen: BauGB § 21 Abs. 1, Abs 2 S. 1, § 29 S. 1, § 35;
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