Rechtsprechung:
BVerwG - Beschluß vom 29.07.1991 (4 B 40.91)

   

Kurzleitsatz:
»Ob eine Spielhalle mit einer Nutzfläche von 790 qm im Kerngebiet einer mittelgroßen Kreisstadt mit § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO vereinbar ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.§ 15 Abs. 2 BauNVO eröffnet der Gemeinde nicht die Möglichkeit, im Baugenehmigungsverfahren planerisch tätig zu werden.«


Relevante Normen:
BauNVO § 7 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 1 S. 1, Abs. 2; BauGB § 34 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DÖV 1992, 77
UPR 1991, 390

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