Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 19.06.1991 (4 C 52.89)

   

Kurzleitsatz:
»Hat das Verwaltungsgericht auf eine Klage, mit der ein Nachbar baubehördliches Einschreiten gegen eine rechtswidrige Grundstücksnutzung durch den Beigeladenen begehrt, nur zu erneuter Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verurteilt, weil es die Sache hinsichtlich eines Einschreitens der beklagten Behörde als noch nicht spruchreif angesehen hat, so ist damit nicht der materielle Anspruch des Nachbarn auf behördliche Ermessensbetätigung zum Schutz seiner subjektiven Rechte in der Sa...


Relevante Normen:
NBauO (F. 1986) § 89 Abs. 1; VwGO (F. 1991) § 113 Abs. 5 S. 2, § 121; GG Art. 19 Abs. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DÖV 1992, 637
NJW 1992, 1469
UPR 1991, 400

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