Rechtsprechung:
VGH Hessen - Urteil vom 13.09.1982 (VIII OE 68/81)

   

Kurzleitsatz:
»1. Die Zuordnung eines Grundstückes zu einer bestimmten Straße und die Zuteilung einer Hausnummer für dieses Grundstück sind Verwaltungsakte. Sie sind nach pflichtmäßigem Ermessen zu treffen.2. Die Zuordnung eines Grundstückes zu einer Straße und die Zuteilung einer Hausnummer sollen das Auffinden des Wohngebäudes ermöglichen und erleichtern.3a. Bei der Verfolgung dieser vorgenannten Zwecke hat die Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze der Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit die für ih...


Relevante Normen:
HSOG § 1 Abs. 1, 3, § 6 Abs. 1 Nr. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NVwZ 1983, 551

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang