Rechtsprechung:
VGH Hessen - Entscheidung vom 02.10.1980 (V TH 13/80)

   

Kurzleitsatz:
»Ein Bescheid über die Heranziehung zu Straßenbeiträgen ist grundsätzlich ein ausschließlich belastender Verwaltungsakt und kann nicht insoweit als begünstigender Verwaltungsakt angesehen werden, als er nicht mehr als den festgesetzten Betrag verlangt. Daher sind auf einen später ergehenden, einen höheren Betrag fordernden Bescheid nicht die Grundsätze über den Widerruf bzw. die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte anwendbar.Ob und unter welchen Voraussetzungen Ausnahmefälle denkbar sind, in denen das A...


Relevante Normen:
AOAO (1977) § 130, § 131, § 172;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW 1981, 596

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