Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 18.06.1957 (5 StR 164/57)

   

Kurzleitsatz:
»Wird infolge der Abtreibungshandlung ein lebendes Kind vorzeitig geboren und wird es alsbald danach gewaltsam getötet, so liegt vollendete Abtreibung in Tateinheit mit einem vollendeten Tötungsverbrechen vor.«


Relevante Normen:
StGB §§ 211, 212, 218, 217, 73;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHSt 10, 291

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