Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 06.07.1956 (2 StR 87/55)

   

Kurzleitsatz:
»1. Eine Verurteilung wegen Anstiftung oder Beihilfe setzt voraus, daß der Haupttäter vorsätzlich handelt (gegen BGHSt 4, 355; 5, 47).2. Nur eine ärztlich begründete Verschreibung befreit von der Erlaubnispflicht nach §§ 3, 10 Abs 1 Nr 1 OpG.3. Der Tatbestand des § 10 Abs 1 Nr 1 OpG schließt den des § 10 Abs 1 Nr 2 OpG aus (Gesetzeseinheit).4. § 23 Abs 3 Nr 2 ist nur anwendbar, wenn der Täter vor der Begehung der neuen Straftat wußte, daß die Vollstreckung einer früheren Freiheitsstrafe zur Bewährung oder i...


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 6b; OpiumGOpiumG (vom 10. Dezember 1929) §§ 3, 10 Abs 1 Nr 1, 2; StGB § 23 Abs 3 Nr 2, §§ 48, 49, 50 Abs 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHSt 9, 370
NJW 1957, 29

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