Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 10.02.1959 (5 StR 533/58)

   

Kurzleitsatz:
»Eingriffe, die der Arzt nicht als erforderlich, sondern nur als "gegeben" ansieht (hier: Entfernung eines zur Zeit nicht entzündeten Wurmfortsatzes), verpflichten ihn zu besonders sorgfältiger Prüfunga) der Einwilligung des Patienten oder seiner Erziehungsberechtigten,b) etwaiger Gegengründe.«


Relevante Normen:
StGB §§ 222, 223, 223a, 226, 226a, 230;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHSt 12, 378
BGHSt 12, 379
JR 1959, 185
NJW 1959, 825

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang