Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 10.09.1997 (XII ZB 102/97)

   

Kurzleitsatz:
Anforderungen an Ausgangskontrolle bei fristwahrenden Schriftsätzen; Frist für Tatsachenvortrag im Wiedereinsetzungsverfahren


Relevante Normen:
ZPO § 233, § 519 Abs. 2;



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