Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.09.1997 (IX ZR 202/96)

   

Kurzleitsatz:
Zurückbehaltungsrecht des Rechtsanwalts an ihm überlassenen Geschäftsunterlagen


Relevante Normen:
BGB § 273 Abs. 1; BRAO § 50 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp IV(485)312c

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