Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 08.07.1997 (4 StR 278/97)

   

Kurzleitsatz:
1. Ankaufen und Sich-Verschaffen erfordern, daß der Täter eine vom Vortäter unabhängige Verfügungsgewalt über die Sache erlangt.2. Zum subjektiven Tat...


Relevante Normen:
StGB § 259;



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