Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 22.07.1997 (1 StR 334/97)

   

Kurzleitsatz:
1. Ein Psychiater darf für Teilfragen einen Psychologen zuziehen und dessen Befunde in sein Gutachten aufnehmen.2. Ein Beweisantrag, der auf Erholung ...


Relevante Normen:
StPO § 244, § 80;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang