Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 24.07.1997 (4 StR 259/97)

   

Kurzleitsatz:
Die Jugendstrafe, bei der fehlerhaft von einem Strafrahmen bis zu 10 Jahren (statt 5 Jahren) ausgegangen wird, ist rechtsmäßig rechtsfehlerhaft bestim...


Relevante Normen:
JGG § 18;



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