Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 24.07.1997 (1 StR 287/97)

   

Kurzleitsatz:
In der Begründung einer langdauernden Jugendstrafe muß auf den Erziehungsgedanken eingegangen werden; dies erfordert gegebenenfalls eine Auseinanderse...


Relevante Normen:
JGG § 18;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1998, 335

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