Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 07.08.1997 (1 StR 319/97)

   

Kurzleitsatz:
1. Zur Anzeige einer Straftat sind Täter, Teilnehmer und auch Personen, die lediglich Vorbereitungshandlungen zur Tatplanung beisteuern, nicht verpfli...


Relevante Normen:
StGB § 138, § 22, § 212;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1998, 210

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