Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 21.08.1997 (5 StR 229/97)

   

Kurzleitsatz:
Durch das Unterlassen einer Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB ist der Angeklagte nicht beschwert, wenn diese - wie bei Einbeziehung ...


Relevante Normen:
StGB § 55; StPO § 296;



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