Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 12.08.1997 (1 StR 449/97)

   

Kurzleitsatz:
Eine falsche Berechnung der Urteilsabsetzungsfrist kann deren Überschreitung nicht rechtfertigen.


Relevante Normen:
StPO § 275, § 338 Nr. 7;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1998, 99
StV 1999, 198

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