Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 13.08.1997 (2 StR 363/97)

   

Kurzleitsatz:
Die Prognose ist günstig, wenn die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Lebens größer ist als diejenige neuer Straftaten.


Relevante Normen:
StGB § 56;



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