Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 21.08.1997 (5 StR 403/96)

   

Kurzleitsatz:
Im Fall einer rechtsbeugerisch angeordneten Untersuchungshaft (hier: in der früheren DDR) können Täter sein der Haftrichter, der Staatsanwalt, der den...


Relevante Normen:
StGB § 336;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang