Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 12.08.1997 (4 StR 329/97)

   

Kurzleitsatz:
Ist das Urteil an den Wahlverteidiger zugestellt, bedarf es einer weiteren Zustellung an den Pflichtverteidiger nicht.


Relevante Normen:
StPO § 145a, § 343;



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