Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 15.07.1997 (4 StR 303/97)

   

Kurzleitsatz:
Die Feststellung und Einordnung als "Psychopathie" genügt allein zur Begründung der §§ 20, 21 StGB nicht.


Relevante Normen:
StGB § 20, § 21;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1998, 106

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