Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 24.07.1997 (4 StR 193/97)

   

Kurzleitsatz:
Es liegt nur ein versuchter Diebstahl oder Raub vor, wenn der Täter eine Tasche bzw. Geldbörse wegnimmt, es ihm dabei darauf ankommt, Geld zu entwende...


Relevante Normen:
StGB § 242, § 249;



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