Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 02.09.1997 (1 StR 317/97)

   

Kurzleitsatz:
Ein Härteausgleich kommt auch dann in Betracht, wenn eine Gesamtstrafenbildung ausscheidet, weil es sich um eine ausländische Vorverurteilung handelt.


Relevante Normen:
StGB § 46, § 55;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1998, 134

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