Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 27.08.1997 (3 StR 331/97)

   

Kurzleitsatz:
1. Bei dem Antrag, durch Erholung eines Sachverständigengutachtens festzustellen, daß der Angeklagte zur Tatzeit jünger als 21 Jahre war, handelt es s...


Relevante Normen:
StPO § 244, § 267; JGG § 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1998, 50
StV 1997, 623

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