Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 26.08.1997 (1 StR 383/97)

   

Kurzleitsatz:
1. Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens ist allein noch keine für §§ 20, 21 StGB relevante Triebanomalie.2. Hat der Täter in noc...


Relevante Normen:
StGB § 20, § 21;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1998, 30

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang