Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 27.08.1997 (3 StR 276/97)

   

Kurzleitsatz:
Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muß in der Beweiswürdigung mitgeteilt werden, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderli...


Relevante Normen:
StPO § 267;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang