Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 02.09.1997 (5 StR 323/97)

   

Kurzleitsatz:
Die Annahme eines Hanges erfordert nicht das Vorliegen gleichartiger Symptomtaten.


Relevante Normen:
StGB § 66;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1998, 6

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