Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 03.09.1997 (2 StR 343/97)

   

Kurzleitsatz:
Die Verhängung einer Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen erfordert, daß diese (noch) im Urteilszeitpunkt bestehen; daher sind insoweit relevante ...


Relevante Normen:
JGG § 17;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1998, 331

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