Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 03.09.1997 (2 StR 437/97)

   

Kurzleitsatz:
Therapieunwilligkeit des Angeklagten steht der Bejahung der Erfolgsaussichten einer Unterbringung nicht ohne weiteres entgegen.


Relevante Normen:
StGB § 64;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1998, 70

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