Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 10.09.1997 (3 StR 274/97)

   

Kurzleitsatz:
Verjährte Straftaten dürfen strafschärfend berücksichtigt werden.


Relevante Normen:
StGB § 46;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang