Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Urteil vom 21.11.1996 (18 U 99/96)

   

Kurzleitsatz:
Begriff des groben Organisationsverschuldens bei Versagen eines Mitarbeiters im Einzelfall


Relevante Normen:
ADSp § 51b;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp II(216)123
transpR 1998, 37

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