Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Urteil vom 30.01.1997 (18 U 121/96)

   

Kurzleitsatz:
Geltung deutschen Rechts bei Veranstaltung einer Reise in das Ausland; Mitverschulden des Benutzers einer Wasserrutsche


Relevante Normen:
BGB § 823 § 276;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Düsseldorf 1997, 314

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang