Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluß vom 26.02.1997 (2 BvR 2560/96)

   

Kurzleitsatz:
Verfasungsrechtliche Anforderungen an die fortdauer der Untersuchungshaft


Relevante Normen:
StPO § 121;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1997, 535

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