Rechtsprechung:
OLG Köln - Beschluß vom 07.02.1997 (Ss 11/97 (Z))

   

Kurzleitsatz:
»Allein die Verwendung von Reifen einer Größe, die im Kfz-Schein nicht eingetragen ist, führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.«


Relevante Normen:
StVZO § 19 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DAR 1998, 27
DRsp II(294)300e
NZV 1997, 283
VRS 93, 222

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang