Rechtsprechung:
OLG Köln - Beschluß vom 15.11.1996 (Ss 554/96 - 193)

   

Kurzleitsatz:
Die Abwesenheit des Angeklagten ist genügend entschuldigt i.S. des § 412 StPO, wenn der Verteidiger dem Angeklagten mitgeteilt hat, da...


Relevante Normen:
StPO § 412;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1997, 208

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