Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 09.10.1997 (2Z BR 84/97)

   

Kurzleitsatz:
Eigentümerbeschluß über Einleitung eines Rechtsstreits gegen Wohnungseigentümer - Ausschluß des Betroffenen vom Stimmrecht auch bei Erstreckung der Klage auf Dritten


Relevante Normen:
WEG § 23 Abs. 4, § 25 Abs. 5;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW-RR 1998, 231
NZM 1998, 161
WuM 1997, 700

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