Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 10.07.1997 (V R 94/96)

   

Kurzleitsatz:
»1. Vereinbart der Grundstückseigentümer mit einem Kaufinteressenten die Zahlung einer "Entschädigung bzw. Optionsgebühr" für den Fall der Ablehnung des Verkaufsangebots durch den Interessenten, kann es sich --unabhängig von der Bezeichnung-- um (Bindungs-)Entgelt für die steuerbare und steuerpflichtige Bindungsleistung handeln.2. Behandelt der Grundstückseigentümer bei seiner Umsatzsteuererklärung den Vorgang --abweichend von der Beurteilung durch den Optionsberechtigten-- nicht als steuerpflicht...


Relevante Normen:
FGO § 41; UStG (1993) § 14 Abs. 1 S. 1, § 15 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1998, 143
BFHE 183, 288
DB 1997, 2106
DStR 1997, 1643

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