|
|
 |
 |
| Rechtsprechung: BFH - Urteil vom 10.07.1997 (V R 94/96) | | | | Kurzleitsatz: »1. Vereinbart der Grundstückseigentümer mit einem Kaufinteressenten die Zahlung einer "Entschädigung bzw. Optionsgebühr" für den Fall der Ablehnung des Verkaufsangebots durch den Interessenten, kann es sich --unabhängig von der Bezeichnung-- um (Bindungs-)Entgelt für die steuerbare und steuerpflichtige Bindungsleistung handeln.2. Behandelt der Grundstückseigentümer bei seiner Umsatzsteuererklärung den Vorgang --abweichend von der Beurteilung durch den Optionsberechtigten-- nicht als steuerpflicht...
Relevante Normen: FGO § 41; UStG (1993) § 14 Abs. 1 S. 1, § 15 Abs. 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: BB 1998, 143 BFHE 183, 288 DB 1997, 2106 DStR 1997, 1643
|
|
| | Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen. | |
|
|
 |
|
|