Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 16.07.1997 (XI R 94/96)

   

Kurzleitsatz:
»1. Der Verzicht auf eine Steuerbefreiung geschieht regelmäßig dadurch, daß der Steuerpflichtige den in § 9 UStG 1980 genannten Umsatz dem Leistungsempfänger unter besonderem Ausweis der Umsatzsteuer in Rechnung stellt; der Verzicht kann auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden, soweit aus den Erklärungen und sonstigen Verlautbarungen, in die das gesamte Verhalten einzubeziehen ist, der Wille zum Verzicht eindeutig hervorgeht.2. Ein Zwangsverwalter ist berechtigt, im Nachgang zu seine...


Relevante Normen:
UStG (1980) §§ 9, 14 Abs. 2, 3; AO (1977) § 36; ZVG § 152;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 183, 301
DB 1997, 2363
DStR 1997, 1606
KTS 1998, 81

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