Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 27.02.1970 (III B 3/69)

   

Kurzleitsatz:
ğDas Gericht kann die Berichtigung des Rubrums eines Urteils nur unter den Voraussetzungen des § 107 FGO vornehmen. Eine Berichtigung ...


Relevante Normen:
FGO § 107;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 99, 94
BStBl II 1970, 546

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