Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 08.11.1972 (VI R 8/71)

   

Kurzleitsatz:
»Einkünfte über 7.200 DM, die ein Kind in einem Veranlagungszeitraum hatte, stehen nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 letzter Satz EStG der Gewährung eines Kinder...


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 107, 444
BStBl II 1973, 142

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