Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 13.03.1974 (VI R 212/70)

   

Kurzleitsatz:
»Die Pflicht des Arbeitgebers zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer besteht regelmäßig nur insoweit, als der Arbeitgeber tatsächlich oder rech...


Relevante Normen:
EStG § 19 Abs. 1, § 38 Abs. 3, § 41 Abs. 1; LStDV § 2, § 30;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 112, 150
BStBl II 1974, 411

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