Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 28.10.1975 (VIII R 103/72)

   

Kurzleitsatz:
»Hebt der BFH im Beschwerdeverfahren einen Beschluß des FG, in dem dieses eine eingelegte Sprungberufung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 FGO als Einspruch be...


Relevante Normen:
FGO § 45 Abs. 1, § 126 Abs. 5;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 117, 415
BStBl II 1976, 216

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang