Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 22.01.1976 (IV R 220/72)

   

Kurzleitsatz:
»Zur Bezeichnung des Streitgegenstands in der Klageschrift (§ 65 Abs. 1 FGO) kann es im Einzelfall genügen, daß der Kläger die Abänder...


Relevante Normen:
FGO § 65 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 118, 282
BStBl II 1976, 455

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